Günstiger Zinssatz - 5,90% p.a. (quartalsweiser Abschluss, effektiv 6,1124% p.a.)1
Mit der DADAT Beleihung hat Ihr Kunde maximalen Handlungsspielraum für die Durchführung seiner Wertpapiergeschäfte oder auch zur Erfüllung individueller Wünsche. Es steht Ihnre Kunden jederzeit automatisch (keine Beantragung notwendig) eine Überziehungsmöglichkeit von bis zu € 75.000,-2 zur Verfügung. Bei einer gewünschten Überziehungsmöglichkeit von mehr als € 75.000,- kann diese mittels Formular beantragt werden. Wie hoch Ihr Kreditrahmen ist, hängt von den Beleihsätzen der Depotwerte ab.
Ihr aktueller Kurswert am Wertpapierdepot: € 60.000,-
Ihr aktueller Beleihwert am Wertpapierdepot: € 30.000,-
Ihre benötigte Überziehung für Neukauf von Wertpapieren: € 30.000,-
Zinssatz 5,90% p.a., quartalsweiser Abschluss, effektiver Jahreszinssatz 6,1124% p.a.
Nachdem Ihr Antrag geprüft und genehmigt wurde erhalten Sie den gewünschten Rahmen am Wertpapierverrechnungskonto eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie über die beantragte Summe verfügen und Wertpapiere kaufen. Verzinst wird der beanspruchte Kreditbetrag mit dem Sollzinssatz welcher quartalsweise auf Ihrem Verrechnungskonto belastet wird.
Um die Kosten für die Überziehung abzudecken sollte Ihre Investition mindestens den Sollzinssatz zzgl. der Ordergebühren erwirtschaften. Bitte beachten Sie auch eventuell anfallende Steuern.
Bei der o.a. Überziehung in Höhe von € 30.000,- fallen EUR 450,33 p.Q. Sollzinsen an.
Der Kauf von Wertpapieren auf Kreditbasis bzw. mittels Überziehungsmöglichkeit stellt ein erhöhtes Risiko für den Kontoinhaber dar. Unabhängig vom Erfolg der Wertpapierveranlagung sind die mit der Überziehung verbundenen Kosten, Zinsen und Kapital zurückzuzahlen. Aufgrund der zusätzlichen Kosten und der Möglichkeit Verluste zu erleiden eignet sich der Kauf von Wertpapieren auf Kredit lediglich für Kontoinhaber die auch in der finanziellen Lage sind Verluste zu erleiden. Die Kreditrückzahlung soll aus freien Einkünften und/oder anderweitigen Vermögenswerten als den belehnten Wertpapieren sofort möglich sein. Die DADAT rät generell von der Verwendung einer Überziehungsmöglichkeit für Wertpapierkäufe ab. Durch anfallende Zinsen bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit reduzieren sich die Erträge aus den Wertpapiergeschäften und es ist möglich, dass die Zinsen die Erträge übersteigen. Auch bei einem Totalverlust der veranlagten Wertpapiere ist die Überziehung samt Zinsen zurückzuzahlen.
Aktien max. 65%
Bei Aktien gibt es eine lineare Reduzierung der Beleihung ab einem Kurs von EUR 2,50 bzw. Gegenwert in fremder Währung. Aktien die einen Kurs von EUR 1,- oder darunter aufweisen können nicht beliehen werden.
Anleihen max. 65 %
Die Höhe des Beleihsatzes richtet sich nach dem Rating des Emittenten und der Liquidität
Fonds max. 65%
Darunter fallen folgende Gattungen: Geldmarktfonds sowie Geldmarktnahe Fonds, Anleihe/Rentenfonds, Aktienfonds, Gemischte Fonds, ETFs, Immobilienfonds, Futurefonds, Hedgefonds
Anlagezertifikate max. 65 %
Keine Beleihmöglichkeit bei Optionsscheinen, Hebel- und Knock-Out-Zertifikaten!
Bitte beachten Sie, dass sich die Prozentsätze auf den jeweils aktuellen Kurswert beziehen.
Sollzinssatz
Bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit entsteht ein Sollsaldo. Sollsalden werden mit einem Sollzinssatz verzinst. Der Sollzinssatz wird jeweils zum 1.1., 1.4., 1.7., 1.10. („Berechnungsstichtag“) eines jeden Jahres wie folgt berechnet: Der Sollzinssatz ergibt sich aus dem 3-Monats-Euribor (Euro Interbank Offered Rate; siehe www.euribor-ebf.eu), der am 15. Kalendertag des vor dem Berechnungsstichtags liegenden Monats veröffentlicht wird, zuzüglich des vereinbarten Aufschlags (Standardaufschlag 6,25 Prozentpunkte) per anno (p.a.). Sofern es sich beim 15. Kalendertag des Vormonats um keinen Bankarbeitstag handelt, ist der auf diesen Tag nächstfolgende österreichische Bankarbeitstag maßgeblich. Die sich aus der Berechnung ergebenden Sollzinssätze werden kaufmännisch auf volle 0,125 Prozentpunkte gerundet. Die Zinsen werden auf Basis des so ermittelten Zinssatzes zum auf den Berechnungsstichtag folgenden Ende des Kalenderquartals (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) für die im jeweiligen Kalenderquartal entstandenen Salden im nachhinein berechnet. Hierbei werden die Zinsen des jeweiligen Tagessaldos (valutarisch) des Kalenderquartals auf Basis des ermittelten Zinssatzes berechnet. Bei der Berechnung werden die Salden kalendertaggenau erfasst und das Kalenderjahr mit 365 Tagen angenommen. Die sich hieraus ergebenden Zinsen des Kalenderquartals werden aufsummiert und auf dem Konto zum Ende des Kalenderquartals gebucht und in der Folge weiter verzinst. Hierdurch entstehen Zinseszinsen. Die DADAT ist berechtigt, dem Kunden eine für den Kunden günstigere Verzinsung (sowohl Haben- als auch Sollzinssatz) zu verrechnen, wobei dies keinen Verzicht der DADAT auf die erfolgte vertragliche Zinssatzberechnung darstellt, so dass die DADAT mit einer Vorankündigung von zumindest zwei Monaten für die dann zukünftig anfallenden Zinsen die vertraglich vereinbarten Zinsen zur Abrechnung bringen kann. Bei Sollsalden in fremder Währung gilt ein Sollzinssatz in Höhe von 6,5%.
Allgemeiner Risikohinweis
Der Kunde muss seine Verbindlichkeiten aus freien Einkünften und/oder aus anderen Vermögenswerten als den beliehenen Wertpapieren jederzeit bedienen können. Andernfalls rät das Kreditinstitut dem Kunden von einem Kauf von Wertpapieren auf Kredit ausdrücklich ab.
Der Kunde ist für die Überwachung seines Wertpapierdepots selbst verantwortlich und muss sein Depot regelmäßig beobachten, insbesondere wenn der Kontosaldo nur mehr knapp mit dem Beleihwert gedeckt ist.
Sofern einer der folgenden Umstände eintritt, ist die DADAT berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, die Beleihsätze einzelner Finanzinstrumente und/oder von Kontoguthaben zu ändern oder einzelne Finanzinstrumente und/oder Kontoguthaben gänzlich von der Möglichkeit zur Beleihung auszunehmen:
Gerne können Sie die Beleihsätze einzelner Wertpapiere bei der DADAT erfragen. Die Überziehungsmöglichkeit bei der DADAT ist immer depot-/kontobezogen, das heißt dass Sie pro Depot die Überziehungsmöglichkeit beantragen müssen, die Höhe richtet sich nach den auf dem Depot befindlichen Wertpapieren. Wenn eine bereits beantragte und bewilligte Überziehungsmöglichkeit erhöht werden soll so ist ein neuer Antrag mit dem neuen Überziehungswunsch an die DADAT zu richten. Eine Erhöhung ist nur mit neuem Antrag über die gesamte Summe möglich.
Kontosaldo - Buying Power
Als Kunde der DADAT sehen Sie in Ihrem Online Kundenportal nicht nur Ihr aktuelles Kontoguthaben sondern auch die Buying Power. Diese setzt sich aus dem aktuellen Kontosaldo und einem eventuellen aktuellen Beleihwert Ihrer Wertpapiere zusammen.
1Sollzinssatz 10,125% p.a. variabel abzgl. 4,225% p.a. freiwilliger Bonus. Die DADAT kann freiwillig beim Sollzinssatz einen Bonus gewähren. Die Gewährung des Bonus ist unverbindlich und kann seitens der DADAT jederzeit geändert oder ausgesetzt werden. Effektiver Jahreszinssatz 6,1124% p.a.
2Die Höhe der Beleihmöglichkeit richtet sich nach der Art und Höhe Ihrer im Depot befindlichen Wertpapiere. Da sich die Bewertung der Wertpapiere verändern kann verändert sich auch die Beleihwerthöhe unabhängig von einer eingeräumten Überziehungsmöglichkeit. Bis zu einem Betrag von € 75.000,- ist die DADAT berechtigt, nicht aber verpflichtet, Kontoüberziehungen stillschweigend zu akzeptieren.
Öffnungszeiten
Mo - Do 08:00 - 16:30 Uhr | Fr 08:00 - 15:30 Uhr
E-Mail
b2b@dad.at
E-Mail für Orders
partnerauftrag@dad.at
Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der DADAT ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtiger Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater). Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung zu.